Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Advenas GmbH, Kölner Landstraße. 203, 40591 Düsseldorf, Deutschland und ihren Kunden auf der Internetplattform www.advenas.com.
Die Kunden sind
- ausländische Pflegefachkräfte, die in Pflegeeinrichtungen in Deutschland platziert werden möchten (im Folgenden auch als „Kandidaten“ bezeichnet), und
- Pflegeeinrichtungen, die in Deutschland tätig sind und nach solchen ausländischen Pflegefachkräften suchen (im Folgenden auch als „Arbeitgeber“ bezeichnet).
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Benutzer der Website. Alle anderen Bedingungen der Benutzer sind auch dann nicht gültig, wenn sie von Advenas im Einzelfall nicht widersprochen werden.
§ 2 Registrierung / Vertragsabschluss
Um eine Vermittlung zu initiieren, muss der Benutzer sich zuerst auf unserem Portal registrieren. Zu diesem Zweck muss sich der Benutzer kostenlos mit einer gültigen E-Mail-Adresse des Kunden registrieren. Im Rahmen des Registrierungsprozesses sendet Advenas eine Bestätigungs-E-Mail und richtet ein Kundenkonto ein.
Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, seine Kundendaten im Kundenkonto zu speichern, zu verwalten und zu aktualisieren. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kundendaten jederzeit auf dem neuesten Stand zu halten.
Jeder Kunde darf sich nur einmal registrieren. Doppelte Registrierungen sind nicht erlaubt.
Durch die Bewerbung oder Kontaktaufnahme mit Advenas über unsere Plattform geben Kunden einen rechtlich bindenden Antrag auf Abschluss eines Vermittlungsvertrags mit Advenas ab und akzeptieren diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Anschließend werden die Benutzer von Advenas kontaktiert, überprüft und über die nächsten Schritte informiert. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn Advenas im Rahmen dieses Prozesses eine ausdrückliche Annahmeerklärung abgibt. Advenas behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe weiterer Gründe die Zustimmung zum Vertragsabschluss zu verweigern.
Des Weiteren können im Rahmen dieses Prozesses weitere vertragliche Bedingungen für die Vermittlung, wie etwa diejenigen bezüglich der zu zahlenden Gebühr, vorgestellt und um Zustimmung gebeten werden. Wenn der Kunde dies ablehnt, ist Advenas berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Ansprüche auf Schadensersatz oder andere finanzielle Entschädigungen für den Kunden bestehen dann nicht.
§ 3 Leistungsumfang
1. Leistungen für Pflegefachkräfte (Auswahl):
- Erstellung eines Bewerberprofils und Abgleich mit einem Geschäftspartner oder Arbeitgeber.
- Überprüfung und Verifizierung der Kandidaten (Dokumentenprüfung und persönliches Treffen per Videokonferenz)
- Bekanntgabe potenzieller Stellenangebote und deren Vergleich
- Beratung zur Auswahl eines geeigneten Arbeitgebers
- Vereinbarung eines ersten Interviews mit dem Kunden und Vorbereitung des Kandidaten darauf
- Unterstützung bei der Beantragung eines Bankkontos und notwendiger Versicherungen in Deutschland
- Unterstützung bei der Bereitstellung von Sprachkursen sowohl vor Ort als auch bei der Ankunft sowie von Sprachsoftware/-apps
- Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen und Unterstützung bei der Beantragung von Visa und Arbeitserlaubnissen
- Unterstützung bei anderen bürokratischen Registrierungen in Deutschland, die für die Platzierung als Pflegekraft in Deutschland erforderlich sind
- Sammeln und Einreichen der Dokumente für die Antragsstellung
- Berufliche Qualifikation sowie Nachverfolgung des Antrags in Deutschland
- Unterstützung bei der Auswahl und Umsetzung der Anerkennungsmaßnahmen der beruflichen Qualifikation oder des Äquivalenznachweises sowie bei allen bürokratischen Registrierungen in Deutschland
- Recherche und Buchung der Reise nach Deutschland, wenn ein Arbeitsvertrag in Kraft tritt
- Terminvereinbarung mit der jeweiligen zuständigen Behörde für die Registrierung in Deutschland
- Unterstützung bei der Bereitstellung von Unterkünften in Deutschland in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
- Sicherstellung der Platzierung
- Bei Bedarf Unterstützung bei der Integration in Deutschland
Advenas behält sich das Recht vor, die Rematch-Kosten je nach Herkunftsland im Falle einer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Pflegespezialisten innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzufordern. Gemäß § 623 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss eine Kündigung ordnungsgemäß in schriftlicher Form erfolgen, um wirksam zu sein. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Während einer vereinbarten Probezeit von maximal sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Eine Rückzahlungsverpflichtung kann nur im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den Mitarbeiter begründet werden.
2. Leistungen für Unternehmen
Die Dienstleistungen für Unternehmen sind in den Standardverträgen definiert und abgeschlossen.
§ 4 Vertragssprache
Die Sprachen, die für den Abschluss eines Vertrags und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermittlung zur Verfügung stehen, sind Deutsch und die lingua franca, die in den jeweiligen Ländern gesprochen wird, aus denen die internationalen Kandidaten stammen.
§ 5 Gebühr
Die Vermittlung ist für Kandidaten kostenfrei. Nicht im kostenfreien Angebot für Kandidaten enthalten sind Schulungskosten, insbesondere für Sprachkurse, sowie alle anderen Kosten, die jedoch im Voraus mitgeteilt und vom Kandidaten vereinbart werden.
Für die Vermittlung von Pflegeeinrichtungen fällt eine Gebühr an. Weitere Einzelheiten werden in einem schriftlichen Vermittlungs- oder Kooperationsvertrag geregelt.
§ 6 Vertragsdauer, Kündigung
- Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für den Kandidaten ist ein wichtiger Grund insbesondere das plötzliche Auftreten einer schweren und langwierigen Krankheit, eine Schwangerschaft oder ein Todesfall in der Familie. Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes erfolgen.
- Im Falle einer wirksamen Kündigung gelten folgende Regelungen:
Makleraufträge werden von den Vertragsparteien gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit bearbeitet, es sei denn, die Bearbeitung einer der Vertragsparteien ist aus einem im Bereich der jeweils anderen Vertragspartei liegenden Grund unzumutbar.
§ 7 Kostenerstattung durch den Kandidaten oder Pfleger
Für den Fall, dass die Pflegekraft ihren Vertrag mit CWC und/oder das Arbeitsverhältnis mit der Pflegeeinrichtung kündigt
- innerhalb der ersten 24 Monate nach Abschluss des Vertrags, Beginn der Arbeit oder Anerkennung als Pflegespezialist (das späteste Ereignis ist ausschließlich maßgeblich) und
- aus Gründen, die der Kandidat oder die Pflegekraft (Fachkraft) zu verantworten hat,
beendet den Vertrag, wird CWC mit seinem jeweiligen Kunden vereinbaren, dass sogenannte „Bindungsklauseln“ im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses des Pflegespezialisten mit dem Arbeitgeber für die Erstattung von Kosten für die Migration des Pflegespezialisten nach Deutschland und für Kosten für seine Ausbildung und Weiterbildung in Deutschland nur in dem Umfang vereinbart werden, der nach den Grundsätzen des deutschen Arbeitsrechts zulässig ist.
§ 8 Haftung
(1) Advenas haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Advenas oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Advenas beruhen, die zu Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit führen.
Advenas haftet nur für andere Schäden, soweit sie auf einer Verletzung von Kardinalpflichten beruhen (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags voraussetzt und auf deren Einhaltung die Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf), wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Advenas oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Advenas beruhen.
(2) Mit Ausnahme der in Absatz 1 genannten Fälle sind Schadensersatzansprüche auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Falle des Verzugs belaufen sie sich auf maximal 5% des Bestellwerts.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit verjähren nach 30 Jahren; sonst nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs. 1 BGB).
§ 9 Verantwortlichkeiten und Pflichten der Kunden
- Jeder Benutzer ist allein verantwortlich für die bei seiner eigenen Registrierung gesammelten Daten und ist verpflichtet, diese Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Advenas haftet nicht für Ansprüche im Falle von falschen, unangemessenen oder unvollständigen Informationen, die bereitgestellt wurden. Im Falle von Änderungen an den bereitgestellten Informationen muss der Benutzer seine Angaben unverzüglich aktualisieren oder uns über die Änderungen ohne Aufforderung benachrichtigen.
- Jeder Benutzer gewährt hiermit Advenas ein widerrufliches, gebührenfreies, nicht exklusives Recht zur Nutzung, Verwertung, Verbreitung, Vervielfältigung und Anzeige der vom Benutzer über die Website und insbesondere über das Kundenkonto angegebenen Benutzerprofil-Daten.
- Der Benutzer erklärt, dass der von ihm im Benutzerkonto oder anderweitig an Advenas übermittelte Inhalt keine Rechte Dritter verletzt oder anderweitig gegen rechtliche Bestimmungen verstößt.
- Jeder Benutzer akzeptiert und versteht, dass alle bereitgestellten Daten überprüft und/oder vorübergehend sowie dauerhaft gelöscht werden können, insbesondere wenn sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus anderen Gründen nicht angemessen sind (weil sie beispielsweise beleidigend, aufhetzend oder ähnliches sind) oder in irgendeiner Weise die Rechte oder Sicherheit Dritter verletzen.
- Jeder Benutzer stimmt zu, alle Daten und den Verkehr zwischen ihm und Advenas vertraulich zu behandeln und sie nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Absenders Dritten zugänglich zu machen. Dies gilt für:
- E-Mails/Nachrichten
- Namen
- Telefon- und Faxnummern
- Adressdaten
- E-mailadressen
- URLs
- Jeder Nutzer versichert ausdrücklich
- die Plattform und unseren Service nicht zu missbrauchen, beispielsweise für kommerzielle Zwecke, die nicht der Rekrutierung für ihr eigenes Unternehmen dienen.
- keine diffamierenden, beleidigenden oder illegalen Materialien oder Informationen über Advenas zu verbreiten.
- Nicht-Benutzerkonten auf der Plattform ohne deren ausdrückliche Erlaubnis zu verwenden.
- Keine Viren, Mechanismen, Skripte, Software oder andere Tools in Verbindung mit der Plattform zu verwenden oder einzuschleusen, die deren Funktionalität oder Zugänglichkeit einschränken oder behindern.
- keine Nachrichten abzufangen, die Software bzw. Plattform zu hacken oder zu manipulieren, keine Sicherheitsfunktionen zu umgehen oder zu versuchen diese zu umgehen
- bei Nutzung der Plattform und unseren Services, geltende Gesetze und Regulierungen zu befolgen
- Es ist dem Nutzer untersagt seinen Account mit Dritten zu teilen, zu gewerblichen Zwecken anders als der eigenen Personalgewinnung zu nutzen oder zu vermieten, wenn dies nicht ausdrücklich von uns vorher gestattet wurde.
- Bei Verstoß gegen die oben genannten Verhaltensverpflichtungen, kann es sowohl zu einer Kündigung des Vertrages durch Advenas kommen als auch zu einer zivil- und strafrechtlichen Konsequenz für den Nutzer. Advenas behält sich explizit das Recht vor, den Nutzer von der Plattform auszuschließen, falls er bei seiner Anmeldung oder zu einem späteren Zeitpunkt gegen die Richtlinien verstößt.
§ 9a Weitere Verantwortlichkeiten und Pflichten von Arbeitgebern
Kunden, die Arbeitgeber sind, verpflichten sich
- die Vergütung der Kandidaten bzw. künftigen Pflegefachkräfte nach dem für den Auftraggeber geltenden Tarifrecht, hilfsweise entsprechend nach der ortsüblichen Vergütung für vergleichbare inländische Pflegekräfte, zu entlohnen,
- soweit nach dem Recht des jeweiligen Herkunftslandes des Kandidaten zusätzliche oder abweichende arbeitsvertragliche Regelungen gefordert sind, diese zu erfüllen; dabei wird ihn Advenas auf solche Erfordernisse hinweisen und bei Beauftragung unterstützen,
- in den von Advenas vermittelten Arbeitsverträgen und deren Ergänzungen mit internationalen Pflegefachkräften in keinem Fall Regelungen zu Bindungs- und Rückzahlungsklauseln aufzunehmen, die dem im deutschen Arbeitsrecht vorgesehenen Rechtsrahmen für solche Klauseln entgegenstehen,
- die von Advenas definierten Vorgaben mit Mindestanforderungen zu Menschen-, Migrations- und Arbeitsrechten für vermittelte ausländische Pflegefachkräfte einzuhalten,
- zu einem Arbeitsplatzangebot ein verschriftlichtes betriebliches Integrationsmanagementkonzept vorlegen. Dieses Konzept muss entsprechend der DKF Pilotstandards folgende Gliederungspunkte umfassen:
- Vorwort / Einleitung
- Vorbereitungen nach der Anwerbung
- Ankommen und die ersten Tage
- Unterstützung beim Relocation Management
- Integrationsmanagement etablieren
- Patenschaften und Mentoring
- Anerkennungsprozess organisieren
- Einarbeitung anpassen
- Teambuilding begleiten
- Kompetenzen erweitern
- Konflikte auffangen
- Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
- Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
und das jeweilige Konzept den Kandidat*innen zum Arbeitsplatzangebot vorzulegen und als Anhang Bestandteil eines jeden Arbeitsvertrages mit von CWC vermittelten ausländischen Pflegefachkräften aufzunehmen.
§ 10 Sonstiges
- Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich seiner einvernehmlichen Aufhebung oder Kündigung bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis ist auch für ein Abweichen von dem Schriftformerfordernis erforderlich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, keine juristische Person des öffentlichen Rechts und kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, der Sitz von Advenas. Für alle anderen Kunden gilt dies für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ebenfalls, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ein anderes Land als die Bundesrepublik Deutschland verlegt oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Bestellers im Falle einer Klageerhebung nicht bekannt ist.